Besondere Leistungen


Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an, unabhängig davon, ob Sie bereits zu unserer Mandantschaft zählen oder nicht.

 

Kündigungen von Mietverhältnissen

Das deutsche Mietrecht ist heute ein undurchschaubarer Dschungel, den ein Vermieter kaum noch zu durchblicken vermag.

Es werden Anforderungen an die Rechtskenntnisse der Vermieter gestellt, die ein ` Normalsterblicher´ nicht zu befriedigen vermag.

So kann man davon ausgehen, dass 99 % aller von privaten Vermietern ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind, denn:

eine formell unkorrekte Kündigung ist nichtig und führt daher nicht zum Erfolg.

Wir wissen wie es geht.

Gern sind wir Ihnen bei der Formulierung des Kündigungsschreibens behilflich oder führen die Kündigung für Sie durch.

 

Abmahnungen

Verhält sich ein Mieter nicht korrekt, stört andere Hausbewohner oder den Hausfrieden insgesamt, so ist vor einer drastischeren Maßnahme zunächst mindestens eine offizielle Abmahnung des Mieters von Nöten.

Auch hier gilt das Gleiche: es gelten strenge Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von  Abmahnungen damit sie, rechtlich gesehen, Wirksamkeit erlangen, denn auch

eine formell unkorrekte Abmahnung ist nichtig und führt daher nicht zum Erfolg.

Wir wissen wie es geht.

Gern sind wir Ihnen bei der Formulierung des Abmahnschreibens behilflich.

 

Begleitung von Räumungs- und/oder Zahlungsklagen vor den Amtsgerichten

Was viele nicht wissen: Vor dem Amtsgericht benötigt man keinen teuren Rechtsanwalt!

Haben Sie einem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus?

Oder hat Ihr Mieter hohe Zahlungsrückstände, die er, trotz Mahnungen, nicht begleicht? Oder sogar beides?

Dann hilft in der Regel nur die Räumungs- und Zahlungsklage ( oder Urkundenklage ) vor dem Amtsgericht. Je nach Streitwert fallen mehrere Hundert oder gar Tausende Euros an Rechtsanwaltsgebühren an, mit denen der Vermieter in Vorleistung treten und sich dies anschließend - sehr oft vergeblich - von seinem Mieter wiederholen muss. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, sind diese Kosten für viele Vermieter von vornherein so abschreckend, dass sie es gleich sein lassen.

Wir führen seit Jahren unsere Klageverfahren selbst durch und können mittlerweile auf einen Erfahrungsschatz von mehr als 100 Klageverfahren zurück greifen, den wir gerne für Sie einbringen.

Auch bei späteren Vollstreckungsmaßnahmen sind wir gern behilflich.

Wir beraten Sie gern und ausführlich, oder führen die Klage mit Ihnen zusammen von Anfang bis Ende durch.

 

Gerichtliche Mahnbescheide / Vollstreckungsbescheide

Haben Sie `nur` finanzielle Forderungen gegenüber einem Mieter, reicht zunächst der gerichtliche Mahnbescheid aus.

Gern beantragen wir diesen für Sie vor dem jeweiligen Mahngericht.

Widerspricht der Schulner diesem Bescheid oder reagiert nicht darauf, ist der nächste Schritt der Vollstreckungsbescheid, der u.U. wieder zu einem Klageverfahren führt.

Wir wissen wie es geht.

Gerne erledigen wir dies für Sie.

 

Nebenkostenabrechnungen

Ein ewiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern sind die alljährlichen Abrechnungen über die Betriebskosten / Nebenkosten.

Wir sind Ihnen gern bei der Erstellung Ihrer Abrechnungen behilflich, denn

 wir wissen wie es geht.

 

Mieterhöhungen / Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen

Auch hier gibt es so Einiges zu beachten, damit Sie alles korrekt und rechtlich haltbar machen.

Wir wissen wie es geht.

Gerne erledigen wir dies für Sie.

 

Beratung

Vielleicht benötigen Sie auch nur einfach eine allgemeine Beratung über verwaltungsteschnische oder mietrechtliche Dinge, oder stehen vor einer Kaufentscheidung für eine Immobilie und sind sich wegen mancher Faktoren noch unsicher:

Wir beraten Sie gerne.

 


 

Hausverwaltung Keyser Hausverwaltung