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EIGENTUMSVERWALTUNG
Kapitalanleger und selbst nutzende Eigentümer innerhalb einer WEG-Verwaltung haben meist nicht die gleichen Ziele und Interessen. Für den Verwalter bedeutet dies: er muss neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung des Objekts auch die Fähigkeit mitbringen, als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Berater zu aufzutreten. Das Angebot auf einen Blick: | • | Abrechnungen Pünktliche Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt-/Einzelabrechnung). Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. | • | Auftragsvergabe Recherche, Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben. Terminliche und sachliche Überwachung der auszuführenden Aufgaben. | • | Buchführung Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung. | • | Eigentümerversammlung Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Einberufung und Durchführung von Verwalterbeiratssitzungen. | • | Geldverwaltung Führen der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge. | • | Hausordnung Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung. | • | Vertragsmanagement Überwachung, Betreuung und Optimierung von sämtlichen Verträgen der Eigentümergemeinschaft mit Dritten. | • | Sicherheitseinrichtungen Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV |
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